Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich des Peter- und Paul-Marktes
Am Montag, den 29. Juni 2026 findet von 9 bis 18 Uhr der traditionelle Peter- und Paul-Markt in Schönau, Ortsteil Schönenbuchen statt.
Wegen dieser Veranstaltung ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 317 zwischen Stib-Gritsch-Getränke GmbH und dem Johann-Peter-Hebel-Weg in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h festgesetzt. Außerdem gilt ein Halteverbot für die B317 in Fahrtrichtung Todtnau zwischen Johann-Peter-Hebel-Weg und Ortsausgang Schönau im Schwarzwald und für die Gegenrichtung ab Ortseingang bis Kapelle Schönenbuchen. Diese Regelung gilt am Veranstaltungstag von 6 bis 20 Uhr.
Die Stadtverwaltung bittet die Anwohner um Kenntnisnahme und Verständnis für diese Regelung.


