Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich des Peter- und Paul-Marktes

Am Montag, den 29. Juni 2026 findet von 9 bis 18 Uhr der traditionelle Peter- und Paul-Markt in Schönau, Ortsteil Schönenbuchen statt.

Wegen dieser Veranstaltung ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 317 zwischen Stib-Gritsch-Getränke GmbH und dem Johann-Peter-Hebel-Weg in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h festgesetzt. Außerdem gilt ein Halteverbot für die B317 in Fahrtrichtung Todtnau zwischen Johann-Peter-Hebel-Weg und Ortsausgang Schönau im Schwarzwald und für die Gegenrichtung ab Ortseingang bis Kapelle Schönenbuchen. Diese Regelung gilt am Veranstaltungstag von 6 bis 20 Uhr.

Die Stadtverwaltung bittet die Anwohner um Kenntnisnahme und Verständnis für diese Regelung.

Stadt Schönau im Schwarzwald

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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Achtung:

Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerservice einen Termin zu vereinbaren (07673 8204-34).

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