Wasserentnahmeverbot: Verlängerung bis voraussichtlich 31. Oktober
Aufgrund weiterhin sehr kritischer Pegelstände und des bereits erheblich beeinträchtigten Gewässerökosystems wird das seit dem 27. Juni geltende Verbot, Wasser zur Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern zu entnehmen, im Landkreis Lörrach vorerst bis zum 31. Oktober verlängert. Der Rhein ist von dem Verbot nach wie vor ausgenommen
Damit bleibt es untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen, um beispielsweise Gärten, Sportanlagen sowie landwirtschaftliche Flächen zu bewässern oder Pools und Teiche zu füllen. Das Entnahmeverbot gilt auch für Wasserentnahmen mit wasserrechtlicher Erlaubnis. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie wasserrechtliche Erlaubnisse mit Niedrigwasserregelungen.
Das mit der bisherigen Allgemeinverfügung geltende Betretungsverbot von Bächen und Flüssen ist mit der neuen Allgemeinverfügung aufgehoben.
Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen ist davon auszugehen, dass sich die Pegelstände in absehbarer Zeit nicht erholen werden. Mit der Verlängerung des Wasserentnahmeverbots sollen die Gewässer im Landkreis Lörrach vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden.
Je nach Wetterlage kann das Wasserentnahmeverbot verlängert oder vorzeitig aufgehoben werden. Wer das Verbot missachtet, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abrufbar.



