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Mitglied werden in der Freiwilligen Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr bietet Ihnen eine sinnvolle Aufgabe und die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung auf unterschiedlichsten Ebenen.
Als Kammerad/in einer Feuerwehrabteilung leisten Sie einen wertvollen und gemeinnützigen Beitrag für die Sicherheit in unserer Stadt.
Sie werden nach abgeschlossener Ausbildung mit einem Funkmeldeempfänger ausgestettet. Dieser informiert Sie über Einsatzfall. Sie fahren dann gemeinsam mit Ihren Kameradinnen und Kameraden zum Einsatzort, an dem Sie Ihre neu erworbenen Kenntnisse anwenden können.
Die Ausbildung zum Feuerwehrmann bzw. Feuerwehrfrau beinhaltet Fachwissen (z.B. über brennbare Stoffe) und praktische Übungen zum sicheren Umgang mit den feuerwehrtechnischen Werkzeugen im Einsatzfall. Weiterführende Ausbildungen ermöglichen Ihnen auch das Führen von Einsatzfahrzeugen oder die Leitung von Löschgruppen. In Abteilungsübungen können Sie Ihre Fähigkeiten trainieren und üben mit Ihren Kameraden realitätsnahe Einsatz-Szenarien.
Interessenten sind gerne eingeladen, zunächst an einigen Übungsabenden teilzunehmen, um sich ein Bild von der Feuerwehrarbeit zu machen. Hier besteht dann auch Gelegenheit, dass sich Bewerber und ihre zukünftigen Kameraden gegenseitig kennenlernen. Für eine reibungslose Zusammenarbeit im Einsatz ist ein gutes Miteinander nötig.
Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich an den Kommandanten, Telefon 07673 8204-36 oder per Mail an kommandant@feuerwehrschoenau.de.

Rechtliche Voraussetzungen und Anforderungen für den Feuerwehrdienst

In eine Gemeindefeuerwehr kann nur aufgenommen werden, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen ist
  • nicht das Recht verloren hat, öffentliche Ämter zu bekleiden
  • nicht vorbestraft ist
  • sich zu einer längeren Dienstzeit verpflichtet

Die gesundheitlichen Anforderungen an aktive Feuerwehrleute sind sehr hoch. Insbesondere müssen Feuerwehrangehörige atemschutztauglich sein, was durch ein ärztliches Attest zu bestätigen ist. Wer nicht stark übergewichtig ist und regelmäßig Sport treibt, kann diese Voraussetzungen in der Regel erfüllen.

Mit dem Eintritt in die Feuerwehr werden folgende Verpflichtungen eingegangen:

  • Am Dienst regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
  • bei Alarm unverzüglich einzurücken,
  • den dienstlichen Anweisungen der Vorgesetzten nachzukommen,
  • sich anderen Feuerwehrangehörigen gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,
  • Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten,
  • Ausrüstung, Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Bei Nichtbeachtung dieser Dienstpflichten können Feuerwehrangehörige des Dienstes enthoben werden.