Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte der Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald und des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald selbst.

Gemeinde Aitern – www.aitern.de
Gemeinde Böllen – www.boellen.de
Gemeinde Fröhnd – www.froehnd.de
Stadt Schönau im Schwarzwald – www.schoenau-im-schwarzwald.de
Gemeinde Schönenberg – www.gemeinde-schoenenberg.de
Gemeinde Tunau – www.gemeinde-tunau.de
Gemeinde Utzenfeld – www.utzenfeld.de
Gemeinde Wembach – www.wembach.de
Gemeinde Wieden – www.gemeinde-wieden.de (Seite befindet sich noch im Aufbau)
Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald – www.gvvschoenau.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

  • Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Website werden noch nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte momentan verzichtet.

  • Leichte Sprache

Ein Aufbau der Webseiten in „Leichter Sprache“ wird derzeit umgesetzt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 23.09.2020 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Webauftritte der Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald und des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
FB Öffentlichkeitsarbeit
Talstr. 22 79677 Schönau im Schwarzwald
internet@schoenau-im-schwarzwald.de
Telefon 07673 8204- 13
Telefax 07673 8204- 14

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

Personen mit Termin haben Vorrang. Ohne Termin müssen Sie sich unter Umständen auf längere Wartezeiten einstellen.

info@schoenau-im-schwarzwald.de

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der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

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8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
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