Streupflichtsatzung
Der Winter ist zurück. Deshalb möchten wir auf die Streupflichtsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald hinweisen.
Auszug aus der Satzung:
Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte
Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.